Führerschein Klasse B (PKW)

Mindestalter: 18 Jahre oder für "begleitendes Fahren (BF17)" 17 Jahre

  • Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3500 kg (ausgenommen Kfz der Klasse A1, A2 und A)
  • max. 8 Personen (ohne Fahrer)
  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg immer erlaubt
  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg erlaubt, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3500 kg nicht überschreitet
  • beinhaltet Führerscheinklassen AM und L


Theoretischer Unterricht:

  • mindestens 12 Doppelstunden á 90 min (bei Erweiterung 6 Doppelstunden á 90 min)
  • 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht

 

Fahrpraktischer Unterricht:

Neben einer bestimmten Anzahl an Übungsfahrten (á 45 min), die je nach Begabung des Fahrschülers unterschiedlich hoch ausfallen, kommen folgende Sonderfahrten hinzu:

  • Sonderfahrten á 45 min
    - 5 Überlandfahrten
    - 4 Autobahnfahrten
    - 3 Dämmerungs-/Nachtfahrten