Mit dem Autoführerschein Motorrad fahren... 
Führerscheinklasse B196 (max. 125 ccm, 11 kW)

seit Anfang 2020 können Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B nach dem Absolvieren einer theoretischen und praktischen Fahrerschulung auch Krafträder der Klasse A1 in Deutschland fahren.

  • Es genügt eine Fahrerschulung
  • Keine theoretische und praktische Prüfung
  • B196 gilt nur in Deutschland

Voraussetzungen:

  • Fahrerschulung Theorieunterricht á 4 x 90 min
  • Fahrerschulung Praxis á 5 x 90 min
  • Vorbesitz der PKW-Klasse B für mindestens 5 Jahre
  • Mindestalter 25 Jahre

Ist B196 erweiterbar?

Nein!

Denn bei B196 handelt es sich nicht um eine Motorradfahrerlaubnisklasse.

Eine Erweiterung auf die Klassen A2 oder A ist nicht möglich!!!